Kommunalwind Nord GmbH – Offiziell als Versorger anerkannt

Gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) gilt die Kommunalwind Nord GmbH als Versorger.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) wurde die Kommunalwind Nord GmbH als Versorger eingestuft. Für unsere Kunden und Partner stellen wir die relevanten Nachweise und Informationen hier zum Download bereit:

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok