Kommunalwind Nord GmbH – Offiziell als Versorger anerkannt
Gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) gilt die Kommunalwind Nord GmbH als Versorger.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) wurde die Kommunalwind Nord GmbH als Versorger eingestuft. Für unsere Kunden und Partner stellen wir die relevanten Nachweise und Informationen hier zum Download bereit: